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Gefahrstoffverzeichnis

Unternehmen sind verpflichtet ein Gefahrstoffverzeichnis, der im Unternehmen verwendeten Gefahrstoffe, zu führen. Durch das Gefahrstoffverzeichnis erhält die Unternehmensleitung eine Übersicht möglicher Gefährdungen. Es stellt eine wichtige Grundlage für die Beurteilung von Gefährdungen, möglichen Substitutionen oder anderen Schutzmaßnahmen dar. Ein positiver Nebeneffekt der methodischen Erfassung ist die Einsparung der Anzahl der Gefahrstoffe. Nicht mehr benötigte Gefahrstoffe werden erkannt und entsorgt. Zudem können geeignete Präparate für mehrere gleichartige Tätigkeiten in verschiedenen Arbeitsbereichen gefunden und eingesetzt werden.

Fachkundige Personen, die mit der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung im Sinne der GefStoffV (Gefahrstoffverordnung) beauftragt werden, sind Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Behörden oder betriebsärztliches Personal.

M.E-protect unterstützt Sie intensiv bei der Erstellung Ihres Gefahrstoffverzeichnisses. Wir geben Ihnen die Möglichkeit die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter langfristig zu schützen und zeigen Ihnen wie Sie Ihrer gesetzlichen Verpflichtung auf einfachstem Weg nachkommen.