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Gefährdungsbeurteilung

Gemäß dem ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) und der DGUV V1 (Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention") sind alle Unternehmer, unabhängig von der Anzahl ihrer Beschäftigten, dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.

Eine Gefährdungsbeurteilung ist das Fundament eines wirksamen Arbeitsschutzes im Unternehmen. Mit ihr können Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhütet werden.

M.E-protect unterstützt Sie intensiv bei der Erstellung Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Wir geben Ihnen die Möglichkeit die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter langfristig zu schützen und zeigen Ihnen wie Sie Ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung auf einfachstem Weg nachkommen.

Die gesetzliche Grundlage für die Erstellung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung finden Sie in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen.

  • ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz)
  • MuSchG (Mutterschutzgesetz)
  • GefStoffV (Gefahrstoffverordnung)
  • BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung)
  • BildscharbV (Bildschirmarbeitsverordnung)
  • BioStoffV (Biostoffverordnung)